Regel Kapitel 2.9

Letzter Teil: 2.8

15. Durch das Zeugnis ihres menschlichen Lebens wie auch durch großmütige Initiativen - seien diese persönlicher oder gemeinschaftlicher Art - bemühen sie sich, die Gerechtigkeit zu fördern, vor allem im Bereich des öffentlichen Lebens, indem sie sich bei konkreten Entscheidungen treu zu ihrem Glauben verhalten.

16. Sie verstehen die Arbeit als Gnade und als Teilnahme an der Schöpfung, an der Erlösung und am Dienst gegenüber der menschlichen Gemeinschaft.

Schon wieder ein hoher Anspruch - die Glieder des OFS sollen sich durch ihr Leben, nicht durch ihre Worte, bemühen, die Gerechtigkeit zu fördern. Dabei geht es nicht um eine konkrete Definition von dem, was denn nun grundsätzlich oder im Einzelfall gerecht sei. Es geht letztlich um das, was schon der Herr von uns fordert, daß es uns zuerst um das Reich Gottes gehen muß und wir das mit Seiner Gnade aufzubauen versuchen. Doch das soll nicht abstrakt bleiben, sondern sich im Alltag auch zeigen. Es geht jeden an, sich “treu zum eigenen Glauben zu verhalten” - im Umgang mit der eigenen Familie, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben (daher natürlich auch in der Politik, aber nicht nur) und nicht zuletzt im Umgang mit sich selbst - das alles bei “konkreten Entscheidungen”. Denn der Glaube an den Menschgewordenen Gott ist nicht Gedankengebäude, sondern Leben.

Dabei ist noch interessant zu lesen, dass die ganz normale Arbeit u.a. als Teilhabe an der Erlösung(!) bezeichnet wird und als Geschenk Gottes (=Gnade). Möge dieser Gedanke jedem von uns helfen, wenn wir die hoffentlich vorhandene Arbeit mal als Durststrecke sehen.





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