Wenn diese Meldung von kath.net wirklich anzuwenden ist, dann heißt das doch für die Diözese Rottenburg-Stuttgart, daß man da jetzt bequem (in Baden- Württemberg beim zuständigen Standesamt) aus der Kirche austreten kann und trotzdem noch Kirchenmitglied ist. Bischof Gebhard hat sich anscheinend noch nicht öffentlich dazu geäußert - das ist ja auch nichts, was man gerne an die große Glocke hängt (wenn man für das Kirchensteuersystem ist, ich bin das nicht).
Spaßig wird es richtig, wenn diese Auslegung offiziellen Charakter für die gesamte Weltkirche bekommen sollte. Ob dann die Kirchensteuer tot wäre?
Rom handelt ja eigentlich schon konsequent. Bis zum Austritt bleibt der Bischof bzw. in seiner Vertretung der Ortspfarrer der Hirte der Gläubigen. Daher muß auch dieser und niemand sonst entscheiden, ob der Austritt wirklich als bewußter Schritt gewollt ist.