Das Bundesverfassungsgericht hat soeben entschieden, daß es nicht verfassungsgemäß ist, evtl. entführte oder anders gefährliche Flugzeuge “vorsichtshalber” zur Vermeidung größerer Katastrophen abzuschießen.
Zitate des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier:
Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich.
Indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt; sie werden verdinglicht und zugleich entrechtlicht.
(Quelle)
Oder auch:
Es sei “schlechterdings unvorstellbar”, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen in derart hilfloser Lage vorsätzlich zu töten.
(Quelle)
Was würden wohl die 130.000 getöteten ungeborenen Kinder dazu sagen, die lt. dem gleichen BVerfG vollwertige Menschen sind, bei denen aber dieses Recht auf Leben eben nicht strikt und uneingeschränkt gelten soll? Diese werden ja faktisch “verdinglicht und entrechtlicht”.
Bietet diese Begründung vielleicht Möglichkeiten einer Revision des §218 vor dem BVerfG?
(Natürlich begrüße ich das heutige Urteil des BVerfG!)
fono meint:
15. February 2006Die Webseite von fono
Das Urteil war leider abzusehen. Hoffentlich wird jetzt mal das Grundgesetz dementsprechend geändert, daß der Einsatz von Streitkräften bedingt möglich wird.
Ralf meint:
15. February 2006Die Webseite von Ralf
Oh, das sehe ich ganz anders. Ist eine sehr gute Entscheidung des BVerfG, ganz anders als 1993!
fono meint:
15. February 2006Die Webseite von fono
Ich kann verstehen, daß man beim Abschuß eines Passagierflugzeugs Bedenken hat. Nicht nachvollziehen kann ich die generelle Ablehnung von Streitkräften im inneren Einsatz wie z.B. bei der anstehenden WM.