Im September 1981 verabschiedete der Europäische Islamrat, eine trotz des Namens bloß private Institution mit Sitz in London, eine “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam” (pdf, gibt es hier auch als html-Datei).
Abgesehen davon, daß diese natürlich aufgrund des privaten Charakters und trotz der bedeutungsschwangeren Worte natürlich absolut unverbindlich ist, sind dort angebliche Rechte enthalten - es sind ja keine absoluten, da sie immer von der Scharia ausgehebelt werden können - die nur sehr wenig mit dem zu tun haben, was in der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” der Vereinten Nationen von 1948 verkündet wird.
Nein danke, diese islamischen “Rechte” sind keine.
Petra meint:
6. October 2006Die Webseite von Petra
Allein schon der Titel ist ja absurd: wie kann es “allgemeine” Menschenrechte “im Islam” geben? Entweder gelten für Leute im Islam die gleichen Rechte wie sonst auch - oder die Rechte im Islam sind eben keine “allgemeinen”, sondern laufen diesen zum Teil vielmehr zuwider. (Auch wenn ich kein großer Fan der säkularen Menschenrechtsrhetorik bin, da man mit dieser alles und jedes rechtfertigen kann - ich sage nur: ai-Chefin Irene Khan, Abtreibung und die Allg. Erkl. der Menschenrechte….)
Ralf meint:
6. October 2006Die Webseite von Ralf
Hmm, den Titel halte ich nicht für absurd, die AEMR ist ja für die säkulare Weltanschauung geschrieben. Letztendlich steht hinter jeder Rechtserklärung eine gewisse Anthropologie, ier wird sie nur klar benannt.