Das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichtes, welches die Beschneidung von kleinen Jungen aufgrund religiöser Regeln (Judentum, Islam) als Straftatbestand ansah, ist eigentlich kein Angriff auf die Religionsfreiheit, es ist nur ein Beispiel mehr dafür, daß die Gesundheit neben der Kohle die beiden wichtigsten Götzen unserer Gesellschaft sind.
Abgewogen wurde letztlich das Grundrecht auf Körperliche Unversehrheit des einen gegen das Recht auf Persönlichkeitsentfaltung des anderen (Elternsein mit entsprechender Entscheidungsbefugnis gehört bei Eltern nun einmal mit dazu).
Aber wie sieht es jetzt mit der Konsequenz aus?
Eigentlich müßte es nach dem gleichen Grundsatz ein Straftatbestand sein, wenn Eltern in der eigenen Wohnung im Beisein der Kinder rauchen (so in einem Forum angedacht).
Genauso müßte es verboten sein, mit anderen Menschen im Auto zu fahren. Nur noch allein fahren wird erlaubt. Warum? Handys am Ohr sind schon verboten wegen der Risikoerhöhung aufgrund des Aufmerksamkeitsmangels. Aber schon seit Jahren ist bekannt, daß Freisprecheinrichtungen da keinen Unterschied machen - die Kommunikation als solche lenkt eben ab. Daher wäre es nur folgerichtig, das Mitfahren zu verbieten.
Das aktuelle Urteil ist nur ein Beispiel, was passiert, wenn man Götzen anbetet.
Marc meint:
17. July 2012Die Webseite von Marc
-das hat der Islam aber besser drauf-
da muss ich mir ja jetzt keine Frage mehr stellen, oder?
Ralf meint:
18. July 2012Die Webseite von Ralf
Was hat der Islam besser drauf?
Was ist “der Islam”?
Und was hat “der Islam” mit meinem Beitrag zu tun?