Meine kurze Stellungnahme zur Debatte um die Zulassung zur Kommunion wiederverheiratet Geschiedener. Die Debattenlage zum jetzigen Zeitpunkt setze ich als bekannt voraus.
Ich kann beide “Seiten” gut verstehen. Einerseits wehrt sich Kardinal Kasper, der ja nun einmal kein Progressist ist, berechtigterweise gegen den Vorwurf, die Lehre über die Ehe aufzuweichen. Andererseits ist es definitiv auch so, daß er den “Status” der ersten Ehe nicht mehr ins Auge nimmt, sie als “gescheitert” abhakt - zumindest kommt es so rüber. Das darf man auch als defizitär ansehen.
Zwei riesen Felder, die Ehevorbereitung (die aber nur prospektiv was ändern könnte) - ich weiß bekanntermaßen zumindest von einer Diözese in Spanien, wo eine 10monatige Vorbereitung Pflicht ist - und das Eheannulierungsverfahren, das sind beides Felder, die beackert werden müssen.
Wenn Gott, der die Liebe ist, in einer zweiten sicher stabilen Beziehung (die Alte Kirche kannte ja zurecht feste Bußzeiten ohne Eucharistiempfang) dauerhafte treue fruchtbringende Liebe schenkt (Kinder!), dann kann die erste Ehe von eben diesem Gott nicht als dauerhaft intendiert gewesen sein - Er würde sich selbst widersprechen. Aber dann kann diese erste Ehe auch als solche deklariert werden durch ein Annulierungsverfahren, das deutlich respektvoller und mit deutlich weniger juridischer Sprache geführt werden muss - alleine schon der Begriff der “Eheannulierung” ist falsch - denn nicht die Ehe wird annuliert, sondern es wird festgestellt, daß sie rückblickend nicht den formalen Kriterien der Kirche genügt, daß sie Gott gar nicht oder nicht auf Dauer und somit nicht sakramental angelegt hat.
Dadurch würde beiden “Parteien” genüge getan: die erste Ehe wird nicht einfach als abgehakt betrachtet und die Menschen haben wieder nach einer Zeit der Buße und der Bewährung - Modell Gießkanne kann es da nicht geben - Zugang zu den Heilungsmitteln der Kirche.
Cicero meint:
23. September 2014Die Webseite von Cicero
Es gibt
1. das Annulierungsverfahren, in dem eine gültige Ehe aufgelöst wird, z.B. weil sie nicht vollzogen wurde.
2. das Ehenichtigkeitsverfahren, das feststellt, daß eine gültige Ehe nicht zu stande gekommen ist.
Es wäre sicher eine gute Idee, besonders bei 2. ein erleichtertes Verfahren einzuführen. Aber eine Idee, wie das gehen könnte, habe ich nicht.
Dein Vorschlag kommt mir irgendwie vor wie eine katholische Scheidung auf Umwegen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das funktionieren kann.
Ralf meint:
23. September 2014Die Webseite von Ralf
Mein Vorschlag ist keine Scheidung, sondern ist die Feststellung, daß Gott sich nicht selbst widersprechen kann.
Wenn - und das setzt eine Zeit der Prüfung und Buße voraus - wenn die zweite Beziehung nach menschlichem Ermessen stabil ist, wenn daraus Kinder hervorgegangen sind, wenn diese Beziehung sich durch Treue und Verlässlichkeit auszeichnet - sprich, wenn dort mehr als nur emotionale Liebe ist, sondern etwas von der Treue durchscheint, die Christus zur Kirche hat - dann ist es doch nicht theologisch zu rechtfertigen zu sagen: eine Beziehung, die zwei Jahre alt ist, spiegelt die Treue Christi zur Kirche wieder, eine aber die evtl. zehn Jahre alt ist, aber eben die zweite ist, kann das nicht widerspiegeln.
Das macht keinen Sinn.
Die Terminologie ist ja schon wieder das Problem, auch bei Deinem kleinen Kommentar - “gültige” Ehe. Wie wäre es mit “sakramentaler” Ehe? Natürlich ist eine Ehe, die scheitert, auch eine Ehe gewesen. Sie hatte Wert, sie hat auch nach dem Scheitern für die allermeisten Ex-Ehepartner noch eine Gültigkeit für ihr Leben, wenn auch zeitlich begrenzt. Diese Zeit rückwirkend für “ungültig” zu erklären, auch wenn das nicht so gewollt ist, verletzt. Und das führt dann wiederum dazu, daß manche Menschen sich nicht einem Ehenichtigkeitsverfahren (weder so ein Unwort) aussetzen wollen - sie sehe es berechtigterweise nicht ein, daß jemand ihre Lebensgeschichte auf “Gültigkeit” überprüfen soll.
Die Kirche kennt für andere christliche Gruppen die Begriffe Schwesterkirche und kirchliche Gemeinschaft.
Wäre es so schwierig ab jetzt offiziell zu sagen: Eure Ehe war keine Ehe im Sinn der Kirche, sondern eine eheliche Lebensgemeinschaft - klingt das nicht besser als “ungültig!”?