Die ersten öffentlichen Wellen sind abgeebbt, das Motu proprio des Papstes zur Neuordnung der Feststellung der Ehenichtigkeit in der Westkirche (das für die Ostkirchen lasse ich mal weg) kann jetzt beruhigter besprochen werden. Mich freut es, weil sie etwas tut, was der Ekklesiologie der Kirche viel mehr entspricht (und sich nebenbei etwas, wenn auch nur wenig, von meinen früheren Gedanken finden läßt): sie wertet die Stellung des Ortsbischofs deutlich auf.
Der Bischof ist der Hirte der Diözese - das ist keine Spaßveranstaltung, dafür wird er auch im Gericht Gottes deutlich strenger beurteilt, wenn man der Hl. Schrift Glauben schenken kann. Er steht dafür gerade, was in seinem Namen entschieden wird und kann diese Verantwortung auch nicht delegieren.
Und - übrigens laut Katechismus (KKK), wird immer gerne vergessen - er ist als Nachfolger der Apostel Stellvertreter Christi in seinem Bistum (Art. 1560).
Es macht also überhaupt keinen Sinn, den Stellvertreter Christi nicht frei entscheiden zu lassen. Sicher können das derzeit nicht alle gut mangels fachlicher Qualifikation, aber das läßt sich ja nachholen - und ändert weder etwas an der bischöflichen Vollmacht noch an seiner persönlichen Verantwortung, auch und vor allem für Fehlentscheidungen (aus göttlicher Sicht).
Einer bürokratischen Sichtweise entspricht diese päpstliche Entscheidung sicher nicht - aber einer katholischen und apostolischen, die gleichzeitig das Prinzip der Subsidiarität innerkirchlich anwendet.
Rempremadeng meint:
27. September 2015Die Webseite von Rempremadeng
Der Bischof ist Hirte der Diözese aber nicht Gutsherr über die Sakramente.
Ralf meint:
27. September 2015Die Webseite von Ralf
Die Bischöfe sind keine Gutsherren, sondern als Nachfolger der Apostel Stellvertreter Christi und ausgestattet mit der Vollmacht zu binden und zu lösen.