Nicht nur das Ende des Herrenfriseurs

Unbemerkt von der Öffentlichkeit - zumindest von mir - hat die EU vor schon über zehn Jahren eine Richtlinie erlassen, die immer noch der Umsetzung u.a. in dt. Recht harrt. Und diese Richtlinie hat es in sich.
es handelt es sich um die sog. Anti[anti ist ja immer erst einmal gut, weil jetzt was Böses kommt]diskriminierungs[hah, wie erwartet]richtlinie, offiziell die “Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“.

Wer bislang glaubte, die EU kann nicht schlimmer - sie kann!

Aufgrund der üblichen Sachen darf es keine Diskriminierung geben, auch nicht bei Gütern und Dienstleistungen, von Gewinnorientierten und solchen, die keinen Gewinn anstreben. Natürlich bei voller Umkehr der Beweislast.

Die modernen “Men only” Barber-Shops in den Metropolen können schon mal dicht machen (Geschlechterdiskriminierung).

Schützenvereine erst Recht (s.o.).

Für die Kirchen gibt’s bestimmt einiges - schließlich sehen viele deren Tätigkeit als Dienstleistung …

Und wer’s mag: es gibt dann auch nur noch gemischte Saunen …





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