Das Bundesverfassungsgericht bleibt sich treu.
2003: In einer Gesellschaft mit unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen gibt es allerdings kein Recht darauf, von Bekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen eines fremden Glaubens verschont zu bleiben.
2015: wie auch sonst grundsätzlich kein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf besteht, von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben.
Und jetzt 2016 wieder: Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, “von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben”, hieß es in dem Beschluss weiter.
Bevor der eine oder andere aufheult: angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen (Mitgliederzahlen, Silvesterknaller auf Messbesucher, zunehmende Schändung von Kirchen und Friedhöfen) dürfen gerade die Christen froh sein, so ein BVerfG zu haben.