Wenn Menschen, die bei vollem Bewußtsein und in der Fülle ihrer geistigen Kräfte über das Lebensrecht anderer entscheiden, und zwar über die, die ihnen zumeist durch familiäre Bande anvertraut sind und denen genau diese Kapazitäten fehlen, dann nennt man das zu Lebensbeginn Abtreibung und zu Lebensende Euthanasie.
(Wenn ich mal so apodiktisch sein darf)