Bei der derzeitigen Debatte um eine Änderung der Regelung zu den sogenannten Spätabtreibungen (das heißt das legale und kostenlose Töten von Kindern, die außerhalb der Gebärmutter überlebensfähig wären) gibt es jetzt erste innerärztliche Dissonanzen.
Die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe haben eine gemeinsame Stellungnahme herausgebracht, die für eine Änderung plädiert und mehr Schutz des Kinderlebens einfordert.
Der Berufsverband der Frauenärzte ist aber gegen ein Änderung des Status Quo, die bspw. eine Beratungs- und Wartepflicht voraussehen könnte.
Woran liegt das bloß?
Da ich selber die Denke der niedergelassenen Ärzte kenne (werde langfristig einer sein und arbeite ja jetzt schon angestellt in einer Praxis), bin ich mir sehr sicher, daß sich diese Meinung des Berufsverbandes schlagartig ändern würde, wenn man alles, was mit Abtreibung zu tun hat, in das sogenannte Regelleistungsvolumen einbeziehen würde. Dann wäre es nicht mehr so wie es jetzt ist: jede Abtreibung bringt extra Geld. Und was dann nicht mehr Geld gibt, lohnt sich ja nicht zu machen.
Einer der effektivsten Maßnahmen, um Abtreibungen zu vermindern, wäre es wohl, in die dann erhöhte Pauschale für die Diagnose “Schwangerschaft” gleich eine mögliche Abtreibung finanziell miteinzubeziehen und somit nicht mehr extra zu vergüten.