Neue Wortwahl

Wer sich wie die hiesige größte Volkpartei auf das christliche Menschenbild beruft, kann schlechterdings diesen Menschen nicht das Recht auf einen Lohn verwehren, der bei normaler Arbeitszeit den Lebensunterhalt garantiert. Es ist nämlich keinesfalls so, als ob dieses Recht auf auskommenden Lohn ein Teil des Naturrechts wäre, sondern wird, wie die Kirche seit langem darlegt und wo ich auch bei den Evangelen keinen Dissens vermute, aus der christlichen Sicht des Menschen, der christlichen Anthropologie, heraus begründet. Wer mehr dazu lesen will, dem empfehle ich das “Kompendium zur Soziallehre der Kirche” (als Buch zu kaufen) oder die Enzyklika “Laborem exercens” von Papst Johannes Paul II.

Dies bedarf auch eines behutsamen Umgangs mit Worten. Der prinzipielle Wert einer Arbeit ergibt sich nämlich primär nicht aus der Produktivität, nicht aus dem erwirtschafteten Gewinn oder Mehrwert, nicht aus der sozialen Stellung. Er ergibt sich aus der Würde dessen, der sie durchführt, die bei allen gleich hoch ist. Egal, ob Vorstandsetage oder Straßenreinigung, die Würde der Arbeit ist gleich, daher darf es aus katholischer Sicht auch keine Löhne geben, die jemanden ohne staatl. Transferleistungen unter das Existenzminimum zwingen würden. Man sollte auch nicht sagen, daß es “Drecksarbeit” gebe, die jemand mache, so sehr dieses Wort auch in meinem Wortschatz bisher benutzt wurde. Arbeit bezieht ihre Würde vom Menschen und der ist nie Dreck. Es bedarf einer Umkehr des Vokabulars.





20 Kommentare zu “ Neue Wortwahl”

  1. Gorgasal meint:


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    Betrachten wir einmal jemanden, der so gering qualifiziert ist, dass ihm niemand für eine Stunde seiner Arbeit mehr als fünf Euro zu geben bereit ist. Und nehmen wir weiter an, dass das hochgerechnet auf eine 40-Stunden-Woche deutlich unter dem Existenzminimum liegt (das würde ich jetzt nicht als sonderlich starke Annahme ansehen).

    Wer hat nun welche Verpflichtung?

    Muss der Staat vorschreiben, dass dieser Mensch nicht für fünf Euro arbeiten darf, sondern ausschließlich von Stütze oder Almosen leben soll?

    Muss ein potenzieller Arbeitgeber ihn beschäftigen, aber mehr zahlen als er freiwillig gewillt ist? Muss etwa ein Gebäudereinigungsunternehmen ihn einstellen und ihm acht Euro zahlen, auch wenn es ihn den Kunden nur für fünf Euro weitervermitteln kann? Wenn ja, wie unterscheidet sich das von reinen Almosen, die ja auch verpflichtend, aber eben etwas anderes sind?

    Offen gestanden erscheint mir eine gering entlohnte Tätigkeit mit einem staatlichen Zuschuss (”Kombilohn”) menschenwürdiger als ein reines Leben von Stütze.

  2. Ralf meint:


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    “Betrachten wir einmal jemanden, der so gering qualifiziert ist, dass ihm niemand für eine Stunde seiner Arbeit mehr als fünf Euro zu geben bereit ist.”

    Genau das muß gesetzlich unterbunden werden - in 18 Staten der EU gibt es einen Mindestlohn. Warum nicht bei uns?
    Die Hungerlöhne werden hauptsächlich in Dienstleitungsbereichen gezahlt und diese sind nicht exportierbar.

  3. Gorgasal meint:


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    “Genau das muß gesetzlich unterbunden werden” - leider verstehe ich noch nicht ganz, inwiefern das eine Antwort auf meine Frage ist. Sagen Sie damit, dass Sie meinem “Muss der Staat vorschreiben…”-Absatz zustimmen?

    Aber dann wird halt herauskommen, dass kein Arbeitgeber mehr diesen Menschen beschäftigt, weil er mehr kostet als nützt. Ergo ist der Mensch arbeitslos und lebt ausschließlich von Stütze.

    Wie gesagt, mir erscheint ein Kombilohn menschenwürdiger. Wäre ich in dieser Situation, dann würde ich lieber für wenig Geld jemandem den Garten machen und noch einen staatlichen Zuschuss bekommen als nur von Sozialhilfe zu leben.

    “Nicht exportierbar” - naja, in Grenzen. Wenn die Raumpfleger durch einen Mindestlohn deutlich mehr kosten, dann fahren Unternehmen ihre Reinigungsfrequenz herunter, dann wird halt nur noch einmal statt zweimal pro Woche gereinigt. Ergebnis: nur noch halb so viele Stellen in der Gebäudereinigung. Wenn der Friseur teurer wird, schneiden sich (noch) mehr Leute gegenseitig die Haare.

    Aber vielleicht verstehe ich noch nicht ganz, was Sie meinen. Wollen Sie es mir ein bisschen genauer erklären?

  4. Ralf meint:


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    Da es wie erwäöhnt in bereits vielen Ländern der EU gesetzlichen Mindestlohn gibt, kann man sich ja mal ansehen, wie es da läuft.
    Und siehe da: es gab weder bei den Gebäudereinigern noch den Friseuren noch sonst wo einen nennenswerten dauerhaften Anstieg der Arbeitslosigkeit.
    Wie läßt sich das erklären? Vielleicht stimmt dann Deine Theorie (ich duze immer in meinem Blog) doch nicht?
    Der Anspruch der Katholischen Soziallehre ist umsetzbar - wer den Lohn nicht zahlen kann, hat auf dem Markt nichts verloren.
    Hier findet man die Mindestlohnsätze in ausgewählten Ländern, diese liegen überall bei 33%-50% des Durchschnittseinkommens. Das Durchschnittseinkommen 2005 lag hierzulande bei knapp über 3000 Euro (zusammengesetzt aus den meisten Berufszweigen außer dem - besser gestellten - öffentl. Dienst). Das ist ein Stundenlohn von knapp über 17 Euro (vor fünf Jahren!). Die vom DGB geforderten 7,50 Euro als Mindestlohn sind daher beiweite nicht zu hoch gegriffen.

  5. Gorgasal meint:


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    “Es gab weder bei den Gebäudereinigern noch den Friseuren noch sonst wo einen nennenswerten dauerhaften Anstieg der Arbeitslosigkeit. Wie läßt sich das erklären?”

    Der Wirtschaftswissenschaftler würde sagen: durch andere Faktoren. Sicher hat ein Teil der Gebäudereiniger oder der Friseure umgesattelt, ein anderer hat die Arbeitssuche aufgegeben (je nach nationaler Statistik erscheint man dann nicht mehr in der Arbeitslosenzahl). Teils zahlen die Arbeitgeber sicher auch den höheren Lohn, kürzen aber an anderer Stelle an den Leistungen für ihre Mitarbeiter - sei es, dass sie Druck in Richtung mehr (nicht aufgeschriebene) Überstunden machen, sei es, dass sie an der Sicherheit sparen oder sonstwas. Eine reine Vorher/Nachher-Betrachtung ist in der VWL nie geeignet, um Kausalitäten zu analysieren.

    Es gibt zu diesem Gebiet viele Untersuchungen von Ökonometrikern. Die einen finden einen Effekt des Mindestlohns auf die Arbeitslosigkeit, die anderen nicht. Ich behaupte auch gar nicht, dass der Effekt stark ist. Ich bin mir nur sicher, dass es Fälle wie den von mir beschriebenen gibt und dass man sich Gedanken darüber machen muss, ob man mit einem Mindestlohn nicht Menschen von der Arbeit ausschließt.

    “Wer den Lohn nicht zahlen kann, hat auf dem Markt nichts verloren.” - Das kann man so sehen. Aber es hilft dem Arbeitssuchenden auch nicht, wenn potenzielle Arbeitgeber vom Markt verschwinden.

    Übrigens blättere ich gerade ein wenig in Laborem exercens. Und dort finde ich auf die Schnelle offen gestanden nichts, was zwingend einen Mindestlohn anstelle etwa eines Kombilohnmodells fordert. Siehe etwa die Nummern 17-19, insbesondere die Diskussion von Familienzulagen in Nummer 19 - da finde ich nirgends, dass die unbedingt vom Arbeitgeber zu zahlen seien, nicht aber vom Staat. Dazu, dass das Thema Arbeitslosigkeit wichtig ist, siehe Nummer 18.

  6. Arminius meint:


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    Genau das muß gesetzlich unterbunden werden - in 18 Staten der EU gibt es einen Mindestlohn. Warum nicht bei uns?

    Weil das Geld vom Staat und der Strom aus der Steckdose kommen.

    Leute, das Geld kommt eben nicht vom Staat sondern von Leuten, die dafür arbeiten. Jede Mark, die ich einem Arbeiter gebe, muß selber ich irgendwie verdienen. Letztendlich muß irgendwo auf der Welt ein Kunde dazu bereit sein, das Geld zu bezahlen, das ich brauche, um den Arbeiter zu bezahlen. Letztendlich kann man sehr genau ausrichten, wieviel ein Arbeiter kosten darf, daß sich seine Arbeit für den, der ihn bezahlen muß, lohnt.

    Man kann versuchen, dies zu ignorieren. Die DDR hat das ignoriert.

  7. Ralf meint:


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    @Gorgasal: in Laborem exercens findet sich nicht, daß Kombilohn schlecht wäre, aber schon in Rerum Novarum war davon die Rede (wie weiter unten zitiert), daß der Arbeitgeber(!) einen Lohn zu zahlen hat, der den Lebensunterhalt ermöglicht.
    Von staatl. Stütze für den Niedriglohnbereich (=Sozialiserung der Probleme) spricht Papst Leo XIII. nicht, ebensowenig wie Johannes Paul II.
    Der Staat hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine würdige Existenz ermöglichen. In Ausnahmefällen (Kurzarbeitergeld) ist so etwas auch als staatl. Transferleistung für Arbeit akzeptabel, aber die dauerhafte Subventionierung von Marktteilnehmern, die größtenteils auf Kosten der Mitarbeiter bestehen können, ist dies nicht.

  8. Ralf meint:


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    @Arminius: das ist zwar nett, erklärt mir aber immer noch nicht, warum es trotz Mindestlohn in anderen Ländern (die sich dadurch nicht mehr verschulden als wir) zu keinem Anstieg der Arbeitslosenzahlen kam. Denn wer Mindestlohn bezieht, hat deswegen keine höhere Sparquote (wir reden hier von 7,50 Euro/h brutto!!), sondern mehr Konsum - ergo kann der Geldempfänger dieses Konsums als Unternehmer auch einen besseren Lohn bezahlen. Das Geld ist ja nicht futsch.
    Und noch einmal: die Hungerlöhne werden im inländischen Dienstleitungsbereich gezahlt.

  9. Arminius meint:


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    @Ralf
    Welche Länder meinst Du?
    Schau Dir einfach mal die Tarife in den einschlägigen Ländern an und vergleiche sie mit den Sätzen, die man in Deutschland über Harz IV für’s Nichtstun erhält.

  10. Ralf meint:


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    @Arminius:
    ich meine genau die gleichen Länder, die Du verlinkst. Setzt man hier die einschlägigen Lebenshaltungskosten zugrunde - d.h. man vergleicht am besten mit den Ländern, die einen ähnlichen Lebensstandard und Lebenskosten haben wie wir (bspw. die Nachbarländer Belgien, Frankreich, Niederlande, Österreich) - so sieht man, daß der geforderte Mindestlohn von 7,50 Euro keinesfalls zu hoch ist.
    Da die Tarifbindung bei uns zunehmend sinkt (in den Dienstleistungsberufen wird das Wählen von Betriebsräten zum Teil massivst erschwert), muß der Staat einspringen und Löhne festsetzen. Wäre mir anders auch lieber. Aber wo es faktisch keine Tarifautonomie mehr gibt, ist der Ausbeutung Tür und Tor geöffnet. Ich bin nicht für Mindestlohn per se, sondern hier nur dafür, weil es keine funktionierende Tarifvertragslandschaft mehr gibt.

  11. Arminius meint:


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    @Ralf
    Die 7,50 € sind eine willkürliche Zahl. Warum nicht gleich 9 € oder gar 12 €? Warum nicht 5 €?

    Ihr lieben Sozialromantiker solltet euch endlich einmal an den Gedanken gewöhnen, daß Arbeit eine Ware ist. Eine Ware, deren Preis sich aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage ermittelt. Wenn ich eine Ware angeboten bekomme, deren Preis den Nutzen übersteigt, den ich von ihr habe, dann kaufe ich sie nicht und wehe, es versucht jemand mich dazu zu zwingen. So einfach ist das.

    Ein Staat, der sich anmaßt, die Preise von Waren zu bestimmen, ist ein sozialistischer Staat. Und wo der Sozialismus anfängt, hört die Freiheit auf.

  12. Ralf meint:


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    @Arminius:
    “Ihr lieben Sozialromantiker” - erstens bitte ich auf diesem Blog um Niveau oder Schweigen, was ich per Moderation auch selbst herbeiführen kann und zweitens sprichst du mit gespaltener Zunge, da ich stark annehme, daß Du das Kartellamt und die Regulierungsbehörden von Energie und Telekommunikation nicht für verdammenswerte Einrichtungen hälst.

    Natürlich kann man Arbeit nur für eine Ware halten - dann ist man halt nicht katholisch, ist durchaus legitim. Ich bin es aber.

  13. Arminius meint:


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    Natürlich kann man Arbeit nur für eine Ware halten - dann ist man halt nicht katholisch

    Du kannst meinen Beitrag zwar jederzeit löschen, aber Gott sei Dank entscheidest du nicht, wer katholisch ist und wer nicht.

  14. Ralf meint:


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    Ich habe mich falsch ausgedrückt - ich will niemandem das Katholischsein absprechen. Diese Meinung, daß Arbeit nur eine Ware sei, ist konträr zur katholischen Lehre, das ist alles.
    Es gibt Katholiken, die finden Abtreibung okay, es gibt solche, die finden “Ehen” zwischen Homosexuellen okay, es gibt eben auch solche, die finden “Arbeit ist nur eine Ware” okay - sind halt alles Katholiken mit von der Katholischen Soziallehre abweichenden Ansichten.
    Dazu sollte man dann aber auch stehen, daß man nicht die Meinung der Kirche teilt. Ich nehme an, daß Du das tust.

  15. Arminius meint:


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    Wenn ich lese, wie du Kritik an sozialistischen Tagträumen in einem Atemzug mit Kindesmord und Schwulenehe nennst, kommen mir deutliche Zweifel an deinem Koordinatensystem.

  16. Ralf meint:


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    Damit kann ich leben. Die ganze kirchliche Lehre stört nahezu jeden irgendwo.

  17. Imrahil meint:


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    Zwei Bemerkungen mit leichter Kritik an Dir @Ralf: 1. ist es nicht hilfreich, wenn jemand eine Grundsatzdiskussion anfängt, mit “aber bei den anderen geht es doch auch!” zu argumentieren. 2. bin ich mir relativ sicher, daß @Arminius keinen Wert auf die Ziselierung “Katholischsein absprechen” und “seine Meinung für kontradoktrinär erklären” gelegt hat. Und eigentlich auch nicht auf “natürlich kann man … dann ist man aber nicht katholisch”. In dem Fall hätte es gereicht zu sagen “man kann nicht … denn dann ist man nicht katholisch”. Ich glaube nicht, daß @Arminius von Dir über seine Glaubens- und Meinungsfreiheit belehrt werden wollte.

    Natürlich, das ist richtig, ist Arbeit keine Ware. Aber ist nicht auch richtig, daß Arbeit, die nicht profitabel ist, auch eigentlich keine Arbeit ist?

    Der Sinn der ganzen Gewerkschaftsbewegung ist im Grunde ein: “Lieber hungern als für einen unwürdigen Lohn arbeiten!” Ich will das nicht als illegitim betrachten, auch nicht als legitim, dafür ist mir die Frage zu schwer, ich stelle das nur fest. Der Gegner des Gewerkschafters ist nicht der Arbeitsempfänger (ich habe kein Problem damit, der Forderung nach Verwendung anderer Begriffe als Arbeitgeber und -nehmer nachzukommen); es ist der Arbeitslose.

    Die katholische Kirche hat auch mal gesagt und in Chesterton meines Wissens auch einen modernen vehementen Verteidiger dafür gefunden: “Lieber kein Geld als nur durch zinsverpflichtende Schulden!” Ob das noch aktuelle Lehre ist, weiß ich übrigens gar nicht so genau. (Selbst wenn, wäre das übrigens ausdrücklich *nicht* als Beleg gedacht, daß die Lehre unbrauchbar sei.)

    *Wenn* der Arbeitsempfänger einen einstellt, dann ist der nicht Ablieferer einer Ware, sondern erweitertes Familienmitglied. So weit, so klar. Daraus folgt aber noch nicht, für mich zumindest, a) daß er einen einstellen muß, für den er keine spezielle z. B. familiäre Verpflichtung hat, b) daß er in keinem Fall, auch nicht mit Einhaltung akzeptabler Fristen, einen ausstellen und dafür einen ebenso Bedürftigen einstellen kann, c) daß er nicht einen als Strafmaßnahme für schuldhafte Schlechtleistung ausstellen kann, d) daß er nicht einen, zumindest unter Einhaltung akzeptabler Fristen, ausstellen kann, wenn der Unterhalt seines Unternehmens (mit einem standesgemäßen Lohn für den Unternehmer selbst) anders nicht gewährleistet werden kann.

    Und wenn er einen nicht einstellen muß, und auf Grund von welcher Verpflichtung müßte er es, dann wird er, wenn er dabei unter dem Strich verliert, entweder nicht einstellen, oder als Almosen einstellen, und über Almosen reden wir hier ja nicht.

    Im übrigen, und das ist jetzt eine ernsthafte Frage, wie kommt ein Arbeitsloser mit dem in 2 Thess 3, 6-12 zurecht? Muß man sich dann nicht, von Schwachheit mal abgesehen [also als theoretische Frage] dem nächsten Besten sogar gänzlich ohne Lohn, sogar für nicht einmal Kost und Logis, zur Arbeit anbieten (das ist eine ernsthafte Frage), im Idealfall dem Herrn Pfarrer “zur besonderen Verfügung”, oder so ähnlich? - Das ist jetzt, bitteschön, *nicht* gesagt, als wollte ich irgendwelche Leute auch nur gedanklich verpflichten; nur der Gedanke, was wäre mit mir selber in so einer Situation, in der ich jedenfalls einen mittelschweren Minderwertigkeitskomplex mitnehmen würde.

  18. Ralf meint:


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    Wie jemand anderes mit einer Bibelstelle zurechtkommen soll, weiß ich nicht. Die Bibel sollte man immer mit der Kirche lesen, dann liegt man auch nicht daneben.

    Und Arbeit, die nicht profitabel ist, ist dennoch Arbeit, auf jeden Fall. Allein durch die Arbeit durch den menschen, das Ebenbild Gottes, bekommt diese Arbeit eine Würde, die von einem Profit oder einer Produktivität vollkommen unabhängig ist. Genau dies wieder in den Blickwinkel zu bekommen, wäre ein Kernelement, um soziale Dienste wieder angemessen zu entlohnen. Es ist weder profitabel noch produktiv, einen alten Menschen zu pflegen.

    Die Gewerkschaften sehe ich auch nicht mehr so kritisch wie früher, insbesondere, seitdem ich ein größeres Unternehmen von innen kenne und somit auch Gewerkschafter kenne. Der Gegner der Gewerkschaft ist keiensfalls der Arbeitslose, auch hier verwesie ich wieder auf Rerum Novarum und das Verbot innderhalb der katholischen Lehre(!), Löhne zu zahlen oder zu empfangen, die einen Lebensunterhalt für eine Familie bee normaler Arbeitszeit nicht ermöglichen.

  19. Imrahil meint:


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    Gilt das mit der Arbeit auch dafür, wenn, wie Keynes empfohlen haben soll (ich habe das allerdings selbst nicht gelesen), eine Brigade Arbeitsloser abkommandiert wird, eine Grube auszuheben und hernach wieder zuzubuddeln?

    Meine Bemerkung über die Gewerkschaften war gar nicht gewerkschaftskritisch gemeint. Ich wollte nur den Fokus auf das “oder zu empfangen” legen, das Du selbst auch gesagt hast. [Bemerkung. Ob hierfür gegenwärtig für den “Lohn” der gezahlte Lohn oder aber die Summe aus gezahltem Lohn und der aufstockenden Sozialhilfe einzusetzen ist, bleibe mal offen.]

    Selbstverständlich folgt aus einem Verbot unwürdig entlohnter Arbeit, daß unwürdig entlohnte Arbeit am besten mit einem strafbewehrten Import- und Verkaufsverbot belegt wird. Das ist ausdrücklich keine Adabsurdumführung, ich würde mir dann nur wünschen, daß der Staat wenn schon kein Verbot, so doch eine offizielle schwarze Liste herausgibt, oder wenn nicht der Staat, dann die deutsche Bischofskonferenz oder der deutsche Gewerkschaftsbund oder wer sich sonst für zuständig hält. Wenn man unwürdig entlohnte Arbeit verbietet, dann will man doch auch nicht unwürdig entlohnterweise Hergestelltes gebrauchen. [Auch wenn man ein moraltheologisches Schlupfloch finden könnte in ähnlicher Art, wie man sich früher auch vom Wucherer etwas leihen konnte.]

    Darf ferner einer, sagen wir ein Pfarrer, einem Sozialhilfeempfänger (für außerhalb der Zeiten, die das Sozialamt für Weiterbildung, Bewerbung etc. anordnet) eine gänzlich unentgeltliche Arbeit überlassen, wenn er darum bittet, weil er sich nützlich machen oder doch wenigstens ein aufrichtiges Angebot machen will?

    Was ist eine angemessene Belohnung für soziale Dienste? Mir scheint, da muß mangels Errechenbarkeit der allgemeine Gebrauch einschreiten. Denn weder die Krankenschwester mit unendlich Euro, noch den Kfz-Mechaniker mit null Euro zu bezahlen kann offensichtlich eine Lösung sein. - Die Einordnung in die BBesO scheint mir da nach wie vor die Methode der Wahl.

  20. Ralf meint:


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    Mich wundern ein wenig Deine Fragen, Imrahil. Bitte lies doch Rerum Novarum erst einmal durch, da wird vieles geklärt. Die Würde der menschlichen Arbeit hat mit Fragen von Sinnhaftigkeit oder Produktivität nichts zu tun. Nicht weil dr Mensch etwas Sinnvolles macht, sondern weil der Mensch derjenige ist, der etwas macht, hat diese Arbeit eine Würde. Alles geht vom Menschen, dem Ebenbild Gottes aus.

    Eine Schwarze Liste wäre eine Möglichkeit, sicher, zumindest als Empfehlung. Doch aufgrund des Subsidiaritätsprinzips geht es mir erst einmal um meine Umwelt, hier bin ich hingestellt und hier ist mein Platz. In diesem Land brauchen wir daher einen an den allgemeinen Lebenshaltungskosten gemessenen allgemeinen Mindestlohn.


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