Regel Kapitel 1.2

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1.1

3. Nach “Memoriale Propositi” (1221) und nach den verschiedenen von den Päpsten Nikolaus IV. und Leo XIII. bestätigten Regeln paßt die vorliegende Regel die Franziskanische Gemeinschaft - unter Berücksichtigung der veränderten Zeitverhältnisse - den Erfordernissen und Erwartungen der heiligen Kirche an. Auslegung dieser Regel ist Sache des Heiligen Stuhles; ihre Anwendung geschieht durch die Generalkonstitutionen und durch regionale Richtlinien.

Weltlicher Franziskaner kann man nur in der Kirche, durch die Kirche und mit der Kirche sein. Diese Kirche, die Franziskus so liebte, ist der einzige authentische Ort der franziskanischen Erfahrung. Mit all ihren Schwächen, all ihren Versagern (u. a. mich), all der möglichen Begrenzheit ihrer Glieder ist sie doch die runzlige alte Mutter Kirche, die ihre Kinder (vom Papst bis neugetauftem Kleinkind) in den Sakramenten und der Lehre der Apostel mit dem Heil Gottes versorgt. Darum verharrte er in ihr, weil er ihr so viel verdankte. Dabei hörte Franziskus auf die Kirche, auch wenn er manches Mal seinen eigenen Weg ging (Predigten gegen die Gewalt beim Kreuzzug). Das bedeutet, daß bei aller Treue zur Kirche es letztlich die Gabe des Hl. Geistes ist, die die franziskanische Bewegung inspiriert. Die aktuelle Regel von 1978 (eine der letzten Amtshandlungen von Papst Paul VI.) ist daher nicht das Resultat einer Kommission des Vatikans oder so, sondern innerhalb des OFS entstanden, nachdem der Papst eine Annäherung an die ursprünglichen Wurzeln des Ordens forderte - und der Herr Papst hat dann diese Lebensform bestätigt. Konkrete Anwendungsbestimmungen über die Regel finden sich in den “Konstitutionen”, die wiederum im OFS auf internationaler oder nationaler Eben auszuarbeiten und zu -leben sind - und auch vom Herrn Papst bestätigt werden.
Es ist dieser Zweiklang von Kirche und Geist, der für das franziskanische Leben essentiell ist.





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