Grund zur Freude

Es ist ein Grund zur Freude, daß die verschiedenen orthodoxen Bischöfe jetzt erstmals eine gesamtorthodoxe Bischofskonferenz für Deutschland gegründet haben - so wie es auch katholische in den orthodox dominierten Ländern gibt.
Der Dialog mit den orthodoxen Schwesterkirchen ist ein steiniger - es gibt auf beiden Seiten starke antiökumenische Bewegungen, es sind nicht nur theologische, sondern vor allem auch mentale Unterschiede, die es auszuräumen gilt - aber vor allem scheint es mit so auszusehen, daß der Dialog so vonstatten geht: die katholische Seite versucht der orthodoxen klarzumachen, daß sie (die katholische) das gleiche glaubt und die Sache mit dem Papst eine rein abendländische bleibt.

So kann das nicht funktionieren. Innerkatholisch muß sich einiges Wichtiges tun, damit die orthodoxe Tradition unsere akzeptieren kann, was m. E. nach das Dogma nicht berührt. Prof. Prokschi hat es hier bestens ausgedrückt:

Es ist ja völlig klar, dass die orthodoxe Kirche sich nicht im Sinn des vom Ersten Vatikanischen Konzil definierten Jurisdiktionsprimats dem Papst unterstellen wird. In dieser Frage ist von orthodoxer Seite keinerlei Bewegung zu erwarten. Es besteht hier eine katholische Bringschuld, die bisher noch nicht wirklich angegangen worden ist. Auf jeden Fall genügt es nicht, sich über die Rolle des Bischofs von Rom im ersten Jahrtausend auszutauschen und hier eine Verständigung zu suchen. Auch die Schaffung neuer, westkirchlicher Patriarchate, wie sie Professor Joseph Ratzinger in seinen ökumenischen Perspektiven einmal angeregt hat, könnte nur dann weiterhelfen, wenn diese mit eigener Jurisdiktion ausgestattet würden. Entscheidend wäre die Suche nach einem Modell des gesamtkirchlichen Primats für das dritte Jahrtausend. Das müsste ein Primat sein, der synodal-konziliar eingebunden wäre.

Da drunter wird es nicht gehen.





Ein Kommentar zu “ Grund zur Freude”

  1. Ulrich meint:


    Die Webseite von Ulrich

    Also, mir gefällt die Idee eines Patriarchenkollegiums immer noch am besten, also, dass der Jurisdiktionsprimat des Papstes erhalten bleibt, er aber keine Entscheidungen ohne Übereinstimmung aller Patriarchen trifft.


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