Systemwandel

Auch wenn der emeritierte Kirchenrechtler Prof. Zapp mit seinem Versuch, vor einem weltlichen Gericht die NichtDeckung “Kirche = Körperschaft des Öffentlichen Rechts” bestätigt zu bekommen, gescheitert ist und daher nachwievor als Kirchenmitglied gilt (und ggf. Kirchensteuern nachzahlen muß, oder?), zeigt sich in den Kommentaren der Medien doch ein erstaunliches Unwissen darüber, wie das ganze eigentlich funktioniert. Prof. Zapp ist in Baden-Württemberg gemeldet, dort verbietet das Gesetz eines Zusatz zur Erklärung des Kirchenaustritts (damit argumentierte auch das Erzbistum). In Bundesländern wie dem hiesigen NRW ist davon keine Rede - d.h. ein solcher Zusatz wäre nicht verboten. Ich habe zwar schon früher mal und mehrfach darauf hingewiesen, daß es eine föderale Angelegenheit ist (ein einfacher Blick in das entsprechende Gesetz genügt), aber der Journalismus ist vielleicht auch nicht mehr das, was er hoffentlich mal war. Wenn der ZdK-Präsident ähnliches verlautbaren läßt, nun ja, dann spricht das nicht gerade für ihn.

Im Grunde genommen kann man diesen Gerichtsentscheid nur begrüßen, schließlich wäre es ja noch schöner, wenn weltliche Gerichte darüber entscheiden, ob jemand in der Kirche ist oder nicht.

So entscheidet der, dem die Entscheidung zusteht: die Weltkirche selbst.

Übrigens verzichtet die Orthodoxe Kirche hierzulande auf diesen Körperschaftsstatus, obwohl sie ihn haben könnte. Sie werden wissen warum.





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