Ein Segen

Wahrscheinlich wird es noch eine Weile dauern, aber ich hoffe, daß auch die Verantwortlichen in der Kirche merken, daß dieses Urteil für die Glaubwürdigkeit der Kirche nur Vorteile bietet (die Klinik ist hier “umme Ecke”).
Das kirchliche Arbeitsrecht gehört in meinen Augen einfach abgeschafft - für die Freiheit des Menschen hat es keine Vorteile gegenüber dem normalen Arbeitsrecht und die Wahlfreiheit des Jobs (à la “mußt ja nicht für die Kirche arbeiten”) ist für sehr viele eh nicht gegeben.
Wenn das Reden von der Hinwendung zu den Armen wahrhaftig sein soll, dann muß das eigene Arbeitsrecht weg.





2 Kommentare zu “ Ein Segen”

  1. Imrahil meint:


    Die Webseite von Imrahil

    Eine Abkehr vom kirchlichen Arbeitsrecht ist keine Hinwendung zu den Armen, sondern zum Staat. Und speziell nach Erlaß des Antidiskriminierungsgesetzes wird man um jeden Rechtsbehelf froh sein, mit dem man sich noch die eigene Identität sichern kann.

    (Das Gericht rügte ja auch v. a. einen, zumindest von ihm so gesehenen, Fehler der innerkirchlichen Rechtsanwendung.)

  2. Ralf meint:


    Die Webseite von Ralf

    Für die Kirche ist Identität kein Selbstzweck. Alles soll der Verkündigung dienen. Und jemandem die Arbeit zu verweigern, nur weil er nicht zu den Reinen gehört, ist dem sicher nicht dienlich.
    Wenn jemand direkt hauptberuflich in der katholischen Verkündigung steht, ist das was anderes. Aber ein Mitarbeiter eines Krankenhauses tut das in einem kirchlichen Haus genauso wie in einem nichtkirchlichen.


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