Dieser etwas seltsam klingende Titel wird sogleich erklärt.
Ich hatte ja schon mal etwas zur historischen Bezügen des Papsttums aufgezeigt (1, 2, 3).
Einen wichtigen Punkt dagegen hatte ich bislang vollkommen unerwähnt gelassen. Im Gegensatz zur Ostkirche, wo schon zahlreiche Patriarchen und Bischöfe durch Synoden abgesetzt wurden, auch der Patriarch von Konstantinopel, geht das mit dem Papst bei uns nicht. Das Kirchenrecht gibt das nicht her.
Canon 333, §3, römisches Kirchenrecht:
Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.
Wie sieht es dann bei Gefahren wie Demenz des Papstes oder anderen Geisteskrankheiten aus (akute Psychosen jeder Art wie bspw. manische Erkrankungen etc.)
Keine menschliche Macht kann den Papst absetzen. Daher klingt es immer so vollkommen übergeschnappt und irrsinnig, wenn man als aufgeklärter katholischer Mensch der Neuzeit auf die Frage , wer denn den Papst letztinstanzlich kontrolliere, bloß folgendes antwortet:
Gott.
Mehr Gottvertrauen geht nicht.