Positiver Standesdünkel

Die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer ist zwar jetzt nicht das bekannteste Ethikgremium der Bundesrepublik, aber, im Gegensatz zu manch anderem, was meine ärztlichen KollegInnenen so publik machen, eines der ärztlichen Stimmen, auf die man sich auch als christlicher Arzt noch mehr oder weniger “verlassen” kann.

Hier findet man die brandaktuelle Stellungnahme zu dem etwas sperrigen Thema: “Versorgung von nicht regulär krankenversicherten Patienten mit Migrationshintergrund” - also kurz gesagt: “Medizinische Versorgung von Asylbewerbern und Illegalen”

Derzeit gibt es in der aktuellen Gesetzeslage verschiedene skandalöse Tatbestände, die unbedingt abgestellt gehören und die auch in der Stellungnahme angesprochen werden - ich nenne nur zwei:

1. derzeit entscheidet ein Sachbearbeiter des Ausländeramtes (also medizinischer Laie), ob ein Asylbewerber zum Arzt darf - d.h. faktisch, der Patient muss dort vorstellig werden, seine Beschwerden schildern, und darf dann auf die Erlaubnis hoffen zum Arzt gehen zu dürfen. Und im Notfall darf man selbst nicht ins Krankenhaus gehen oder von Nichtärzten (Freunden, Verwandten) gebracht werden. So etwas ist vollkommen inakzeptabel. Man stelle sich vor, eine Notaufnahme würde alle abweisen, bei denen vorher nicht zuhause ein Arzt gewesen ist - eine Horrorvorstellung.

2. derzeit ist es so, daß Illegale deswegen einen Gang insbesondere ins Krankenhaus (Schwangerschaft und Geburt!) scheuen, weil die Krankenhauseitung bei Aufnahme verpflichtet ist, die Daten ans Ausländeramt zu melden, was einer drohenden Abschiebung gleichkommt. Medizinische Versorgung muss ohne Ansehen und Gefahr für die zu behandelnde Person ausführbar sein, dieser Raum gehört zwingend geschützt!

Ich hoffe, daß die Stellungnahme der Ethikkommission nicht verpufft im medialen Zirkus und bin dankbar für diese klare Stimme.





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