Archiv für September, 2014



Trennschärfe

Veröffentlicht am Tuesday, 30. September 2014, 13:38

In einem Forum habe ich die letzten Tage vermehrt über das Thema der Zulassung wiederverheiratet Geschiedener (wvG) zur Hl. Eucharistie debattiert, u.a. auch mit einem versierten Kanonisten (Theologe, Spezialgebiet Kirchenrecht). Auch wenn ich das vor zwei Beiträgen schon einmal angerissen habe, möchte ich das gern einmal weiter ausbreiten, was ich dazu denke.

Im Gegensatz zu den meisten Bloggern, so ist zumindest mein Eindruck von diesen, wünsche ich mir eine Änderung - Änderungen in der Kirchenlehre hat es immer mal gegeben (man schaue nur mal auf die Beichte). Dabei geht es mir aber keinesfalls um eine Änderung an der Unauflöslichkeit der Ehe. Wie beides zusammengehen kann, ist eigentlich gar nicht so schwierig.

Das setzt aber voraus, daß man gedanklich genau das unterscheidet, was zur Göttlichen Offenbarung gehört und was Resultat einer westkirchlichen Entwicklung ist.

Daß eine Ehe unauflösbar ist, ist Göttliche Offenbarung. Punkt, fertig, aus. Wer das anders sieht, widerspricht diametral der Aussage Jesu. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Aber, das große Aber, was eine Ehe “gültig” macht, also was eine Beziehung zur kirchlich anerkannten Ehe macht, ist keine Göttliche Offenbarung, sondern dazu gab es im Laufe der Jahrhunderte Entwicklungsschritte, die weder das Privileg der Unfehlbarkeit für sich beanspruchen können noch sich zielgerichtet nur in eine Richtung entwickeln dürfen.

Stichworte wie Ehekonsens, körperliche Fruchtbarkeit, Ehevollzug etc., all das gehört zu kirchlichen und damit veränderbaren Rechtsnormen. In der Tat, bei unverändertem Kirchenrecht ist eine Zulassung wvG als mögliche Option (nicht als Anspruch!) innerhalb des Kirchenrechts schlicht und ergreifend nicht möglich, das wäre blanke Illusion. Der Ansatz, das Kirchenrecht quasi in seiner Bedeutung herabzustufen und die Barmherzigkeit hochzustufen ist zwar gut gemeint, aber in meinen Augen nur zweite Wahl (auch wenn ich den Eindruck habe, dies ist die Tendenz der Äußerungen mancher Bischöfe - das wird nicht gut enden!).

Dabei gehen meine Gedanken nicht von der nicht mehr gelebten Ehe aus, die, wie es im Kirchenrecht heißt, “Rechtsgunst genießt” und solange als gültig anzusehen ist, bis das Gegenteil festgestellt wird.

Der Ansatz, den ich für folgerichtig halte, ist sich die zweite Beziehung anzusehen, wissend, daß alles Gute nur von dem Einen Gott letztlich stammen kann als Ursprung alles Guten.

Wenn es in einer zweiten Beziehung vieles Gutes gibt: langjährige(!) Treue, Kinder, Vertrauen, gegenseitige Verantwortungsübernahme etc., dann ist es unmöglich - damit steht man fest auf katholischem Boden - daß Gott da Seine Hände nicht positiv im Spiel hat. Er ist der Einzige Ursprung alles Guten.
Dann ist es auch durchaus legitim zu fragen: wenn Gott da schon Seine Hände im Spiel hat, wenn er theologisch gesprochen diese Beziehung begnadet, mit Gnade beschenkt - wie bewertet die Kirche dann diese Beziehung, ohne, wohlgemerkt, ohne die erste Ehe einfach abzuhaken? War denn in der ersten Ehe nicht auch Gutes, vielleicht gab es da auch schon Kinder, war die ohne Gottes Gnade?

Dafür kann und darf es keine allgemeine Regel geben. Dafür kann und darf es keinen formellen Katalog geben, der abzuarbeiten wäre.

Es darf aber auch nicht sein, wenn man Gottes Gnade in der Gegenwart nicht als irrelevant einstuft, daß die Kirche hierzu einfach nichts sagt außer “Ehebruch”, und zwar formal nichts anderes sagt, nicht im pastoralen Einzelfall. Es geht darum, daß die Ehepartner der zweiten Ehe erhobenen Hauptes bleiben können, nicht aus Stolz, sondern aus der Gewissheit heraus, daß die Kirche in ihrer Gänze sie annimmt, nicht nur der Ortspfarrer.

Meines Erachtens nach muss also das Wirken Gottes im Leben des Einzelnen, hier eben im Eheleben, ein Kriterium für die Bewertung der “Gültigkeit” einer Ehe sein. Es gilt also nachzuspüren, ob Gott diese erste Ehe als dauerhaft und sakramental intendiert hat. Das kann man nur rückblickend, weil auch bei diesem Modell die Ehe natürlich “Rechtsgunst genießt”. Das sollte man auch nur nach einer mehrjährigen Bußzeit können, weil sonst Fälle wie bspw. die des Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff, der von seiner zweiten Frau nach weniger als zehn Jahren auch schon wieder getrennt lebt, zu häufig entscheiden werden müßten. Hier fehlte es offensichtlich am langjährigen Vorhandensein der oben genannten Kriterien (ganz neutral gemeint und ohne Urteil).
Zehn bis fünfzehn Jahre Bußzeit halte ich daher für angemessen und nicht aus der Hüfte geschossen. Das ist zwar eine lange Zeit, aber es bietet eine Perspektive und allen Beteiligten Sicherheit.

Wessen Aufgabe könnte das oben erwähnte “Nachspüren” sein? Natürlich dessen, der die Vollmacht des Bindens und Lösens bekommen hat, des Bischofs.

Es wäre also eine Erweiterung der jetzigen Kriterien. Es ist heute schon möglich, eine Ehe für “ungültig” erklären zu lassen bzw. zu annullieren, ohne in einer zweiten Beziehung zu sein - dazu gibt es formale Kriterien. Dies müßte gar nicht angepackt werden. Hier geht es um die Frage der Gültigkeit trotz vorhandener formaler Kriterien im Angesicht einer zweiten Beziehung. Die formalen Kriterien machen also eine Ehe nicht per se gültig, sondern das Fehlen eines Kriteriums macht sie ungültig.

Dabei geht es auch um die Wortwahl. Ungültig und gültig, auch von mir verwendet, sind hier rein kirchenrechtlich zu sehen und sollten im Sprachgebrauch nicht mehr vorne stehen. Aus einer Ehe kann ebenso gut eine “eheliche Lebensgemeinschaft” werden, wenn sie kirchlich gesehen keine “Ehe im vollen Sinn” ist bzw. war. Da fällt der Kirche schon kein Zacken aus der Krone.

Es geht jetzt gar nicht darum, irgendwelche Details einer möglichen Regelung bzw. Regelungsmöglichkeit aufzuzeigen. Ich möchte nur aufzeigen, daß man die Praxis nicht nur anders handhaben, sondern auch anders regeln kann, ohne das Kirchenrecht zu minimieren oder die Lehre aufzuweichen. Die Unauflöslichkeit einer Ehe bliebe bestehen.

Nur was die Ehe zur sakramentalen und von Gott begnadeten Ehe macht sind dann eben mehr als formale und stringent objektivierbare Kriterien.


Mein Bischof

Veröffentlicht am Tuesday, 23. September 2014, 12:56

Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki im Juni dieses Jahres:

Nicht wir im reichen Europa haben ein Flüchtlingsproblem, sondern die armen Nachbarländer der Krisenregionen. Diese Wahrheit verkünden wir zu wenig, zu zaghaft, zu leise. Wir exportieren qualitätsvolle, zielgenaue und robuste Waffen in einem großen, noch nicht dagewesenen Umfang. Wir verdienen daran. Die Steuereinnahmen daraus fließen in unseren Straßenbau und in unsere Kindertagesstätten. Das ist unsere Realität! Und wir wundern uns dann, wenn einige Opfer von Gewalt an unsere Türen klopfen?


Kurzer Ausritt

Veröffentlicht am Tuesday, 23. September 2014, 09:55

Meine kurze Stellungnahme zur Debatte um die Zulassung zur Kommunion wiederverheiratet Geschiedener. Die Debattenlage zum jetzigen Zeitpunkt setze ich als bekannt voraus.

Ich kann beide “Seiten” gut verstehen. Einerseits wehrt sich Kardinal Kasper, der ja nun einmal kein Progressist ist, berechtigterweise gegen den Vorwurf, die Lehre über die Ehe aufzuweichen. Andererseits ist es definitiv auch so, daß er den “Status” der ersten Ehe nicht mehr ins Auge nimmt, sie als “gescheitert” abhakt - zumindest kommt es so rüber. Das darf man auch als defizitär ansehen.

Zwei riesen Felder, die Ehevorbereitung (die aber nur prospektiv was ändern könnte) - ich weiß bekanntermaßen zumindest von einer Diözese in Spanien, wo eine 10monatige Vorbereitung Pflicht ist - und das Eheannulierungsverfahren, das sind beides Felder, die beackert werden müssen.
Wenn Gott, der die Liebe ist, in einer zweiten sicher stabilen Beziehung (die Alte Kirche kannte ja zurecht feste Bußzeiten ohne Eucharistiempfang) dauerhafte treue fruchtbringende Liebe schenkt (Kinder!), dann kann die erste Ehe von eben diesem Gott nicht als dauerhaft intendiert gewesen sein - Er würde sich selbst widersprechen. Aber dann kann diese erste Ehe auch als solche deklariert werden durch ein Annulierungsverfahren, das deutlich respektvoller und mit deutlich weniger juridischer Sprache geführt werden muss - alleine schon der Begriff der “Eheannulierung” ist falsch - denn nicht die Ehe wird annuliert, sondern es wird festgestellt, daß sie rückblickend nicht den formalen Kriterien der Kirche genügt, daß sie Gott gar nicht oder nicht auf Dauer und somit nicht sakramental angelegt hat.
Dadurch würde beiden “Parteien” genüge getan: die erste Ehe wird nicht einfach als abgehakt betrachtet und die Menschen haben wieder nach einer Zeit der Buße und der Bewährung - Modell Gießkanne kann es da nicht geben - Zugang zu den Heilungsmitteln der Kirche.


Dankbar für den Papst

Veröffentlicht am Saturday, 20. September 2014, 23:47

Nein, es geht jetzt nicht um irgendeine Entscheidung, um irgendein Kontroversthema.

Überhaupt nicht.

Einfach nur so: es gibt jemanden, der Grenzen ziehen kann, der sagt bis hierhin und nicht weiter. Es ist gut, daß wir ihn haben, ein wirkliches Gottesgeschenk (auch wenn manche Geschenke schon einmal weh tun).

Es sei nicht der wahre Islam, sagt die überwiegende Mehrheit der sunnitischen Muslime zu dem, was der IS so treibt (auch wenn er sich einfach nur die ersten “rechtgeleiteten” Khalifen zum Vorbild nimmt, egal) . Aber es gibt keinen Klerus im sunnitischen Islam, keine Instanz, die qua göttlich eingesetzter Autorität sagen könnte, was Islam sei und was nicht. Also ist es natürlich auch Islam, was der IS so macht, genauso wie das, was die Sufis für richtig halten, oder der “normale” Muslim, oder ein Salafist oder ein säkular geprägter Muslim. Es ist niemand da, der autoritativ Grenzen ziehen kann.

Es sei nicht der wahre Hinduismus, wenn - wie 2008 passiert - von einem entsprechenden Mob zahlreiche Kirchen und Moscheen im indischen Bundestaat Orissa (heißt seit 2011 Odisha) niedergrbannt wurden und Christen und Muslime getötet, vetrieben und misshandelt wurden. Doch auch im Hinduismus gibt es niemanden, der - theologisch gesprochen - dem Einhalt gebieten könnte, es gibt keine letzte Autorität für die Orientierung für innen und von außen.

Es sei nicht der wahre Buddhismus, wenn in Burma/Myanmar Menschen von buddhistischen Mönchen(!) zu Gewalttaten gegen die musl. Minderheit aufgestachelt werden. Doch außer im tibet. Buddhismus mit den verschiedenen Lamas und dem Dalai Lama als höchstem Würdenträger gibt es auch diesmal niemanden, der autoritär eingreifen kann.

Es sei nicht das wahre Judentum, wenn jüdische Jugendliche Einrichtungen aller Religionsgemeinschaften angriffen (wie bspw. das Kloster Tabgha) und Geistliche bespucken. Doch wer kann schon autoritativ sagen, was Konsens im Judentum ist?

Und ja, katholische Bischöfe haben eingegriffen, wenn Gläubige im Zusammenhang mit der Religion Gewalt rechtfertigt hatten. Das war vor Jahrhunderten und noch Jahrzehnten nicht immer so, und besonders bitter ist es, wenn selbst das katholische Oberhaupt zu Rechtfertigung von Gewalt im Namen der Religion greift (was leider auch passiert ist).

Doch schon seit langem gilt eines: reib Dich an ihm, ärgere Dich vielleicht auch über manche Entscheidung - aber sei froh, daß es ihn gibt, diesen Amtsträger mit dem Namen Papst. Es ist gut so. Gut für uns - und gut für die, die mit uns leben. Sie wissen, woran sie sind.

Ich hätte diese Gewissheit auch immer gerne…


Gegen Sprachlosigkeit

Veröffentlicht am Friday, 19. September 2014, 14:43

Gebet für die verfolgte Kirche

Gott, nach dem geheimnisvollen Ratschluss
deiner Liebe lässt Du die Kirche teilhaben
am Leiden deines Sohnes.

Stärke unsere Brüder und Schwestern,
die wegen ihres Glaubens verfolgt werden.
Gib ihnen Kraft und Geduld, damit sie
in ihrer Bedrängnis auf dich vertrauen und
sich als deine Zeugen bewähren.

Gib ihnen die Kraft, in der Nachfolge Christi
das Kreuz zu tragen und auch in der Drangsal
ihren christlichen Glauben zu bewahren.

Amen.


Alles skandalös?

Veröffentlicht am Tuesday, 16. September 2014, 22:13

Die Bischöfe Deutschlands, also unsere - bzw. meiner nicht, weil der erst am Samstag als solcher in Amt und Würden ist - machten sich dieser Tage mal wieder ihre Gedanken zu verschiedenen Themen.

Dazu gehörte auch das kirchliche Arbeitsrecht (das ich am liebsten abgeschafft sähe, weil es der Kirche massiv schadet, aber was zählt meine Meinung da schon).

Es wird eingesehen, daß angesichts der immer kleiner werdenden Zahl an überzeugten Katholiken a) diejenigen, die u.a. auch die katholische Position bgl. der Fragen von Ehe und Familie vertreten, immer weniger werden und dementsprechend b) immer weniger damit gerechnet werden kann, daß in nominell katholischen Einrichtungen diese Positionen von den Mitarbeitern auch mehrheitlich vertreten wird.

Das ist natürlich nichts wirklich Neues. Da gibt es verschiedene Lösungsansätze für eine neue Authentizität, die ich jetzt nicht weiter debattieren will.

Interessanter ist für mich der innerkirchliche Umgang mit den Mitarbeitern, die in ihrem privaten Leben nicht so leben, wie die Kirche das gerne sähe. Kurz gesagt: bislang ist es häufiger Usus, bspw. einen wiederverheiratet Geschiedenen nach der erneuten Trauung zu feuern, ebenso bspw. eine Mitarbeiterin, die in einer homosexuellen Lebensgemeinschaft lebt und diese staatlich anerkennen läßt.

Das ist ebenso bekannt.

Die Kirche darf das (leider), ist hierzulande verfassungsrechtlich abgesegnet.

Aber warum macht sie es (bzw. nicht “die Kirche”, die ich ja auch bin, sondern bestimmte Entscheidungsträger) überhaupt, was bringt das Positives? Hilft das bei der Evangelisierung? Warum existiert bspw. ein Katholisches Krankenhaus? Wird der Heilauftrag Jesu dadurch konterkariert, indem er von einem salopp gesagt “katholisch Unreinen” ausgeübt wird (sozusagen der unreine Samariter von vor 200 Jahren)?

Vor allem wenn eines passiert: es heutzutage kaum jemanden wirklich mehr stört?

Doch muss andererseits die Kirche alles zulassen?

Ein gutes Kriterium habe ich in einem sehr lesenswerten Artikel meines Lieblings-Blogs gefunden. Er verweist wiederum auf einen anderen Artikel eines Journals und dort wird der Skandal bzw. kirchenrechtlich gesprochen das sog. “schwere Ärgernis” als Unterscheidungskriterium genannt. Das bedeutet: in einer säkularen Umwelt, die vom Evangelium noch nicht oder nicht mehr durchdrungen ist, wird es nur wenige stören, wenn ein Mitarbeiter einer kath. Einrichtung gegen die Ehelehre Jesu verstößt. In einem katholisch inkulturiertem Umfeld würde das anders sein.

Und in welchem Umfeld leben wir?

Eben.

Außerdem gibt es bekanntlich sieben Hauptsünden. Natürlich sind sie Teil der Morallehre, die ein Mitarbeiter einer kath. Einrichtung zu beachten unterschreibt. Da gäbe es noch jede Menge anderer Gründen für eine sofortige Entlassung - aber kennt jemand den Fall einer Kündigung wegen Geiz oder - der Hauptsünde schlechthin - wegen Stolz?


Parallelen

Veröffentlicht am Friday, 05. September 2014, 21:05

Es war der vierte Beitrag in diesem Blog, annodazumal im Juli des Jahres 2003 (auch hier trifft wieder zu: wenn Du Gott zum Lachen bringen willst, erzähl Ihm von Deinen Plänen). Dieser vierte Beitrag handelte von diesem Buch, das ich seither erst das zweite Mal lese: die “Nachfolge Christi” des Thomas von Kempen.
Nachdem ich jetzt mehr über die franziskanische Spiritualität weiß, sehe ich die enormen Parallelen, die sich da auftun. Weiß jemand, ob Thomas als Augustiner-Chorherr - heutzutage gelten diese ja nicht also große Asketen - genauere Kenntnisse der Schriften des Franziskus hatte? Oder ist es vielmehr so - was ich vermute - daß er die zu dieser Zeit einfach allgemein als richtig angenommenen asketischen Grundhaltungen beschrieben hat? Diese triefen geradezu vor dem, was jetzt noch als franziskanische Askese bekannt ist: Einfachheit, Armut, Selbstverleugnung, Geschwisterlichkeit.

Soweit mein vielleicht eher wissenschaftliches Interesse.

Aber dafür wurde dieses Buch nicht geschrieben, sondern für den Christenmenschen aller Generationen, und ich betone wie schon 2003, für alle Traditionen. Ein ökumenischeres Buch der Glaubenspraxis wird man schwerlich finden können.


In Spanien verlangt Jesus mehr

Veröffentlicht am Friday, 05. September 2014, 12:39

Einer der Gründe für die gähnende Blogruhe war mein Jahresurlaub in südlichen Gefilden. Der ist jetzt leider vorbei (*istdaskalthier*)…

Ein medial wichtiges Kirchenthema ist die kommende Bischofssynode “zur Familie” (im Rahmen der Evangelisierung, aber das wird in den säkularen Medien weggelassen) - und hierzulande steht da besonders, wie so oft, die Frage nach der Kommunionszulassung von wiederverheirateten Geschiedenen im Vordergrund.

Ohne jetzt auf die ganzen Stellungnahmen von Bischöfen und anderen einzugehen, die sich im Vorfeld in Stellung bringen, möchte ich etwas berichten, was ich im Urlaub erfahren habe und was zumindest für die Diözese Málaga zutrifft:

da ich der Ortssprache glücklicherweise mächtig bin, konnte ich während eines Gespräches mit einer Einheimischen, die bald kirchlich heiraten will, Interessantes erfahren. So ist die Voraussetzung für die Zulassung zur kirchlichen sakramentalen Eheschließung der Besuch beider Partner eines mindestens 10monatigen(!) Kurses samt schriftlicher Prüfung, deren Bestehen erforderlich ist! So krass das klingt, bei der Erstkommunion bereiten wir auch vor, bei der Firmung (beides verbesserungswürdig, aber immerhin), bei der Ehe aber nahezu Null. Insofern ist das dortige Vorgehen nur konsequent.

Wäre dies bei uns ebenso der Fall, würde wohl die Zahl der Kirchenaustritte noch einmal ansteigen, nicht nur die Zahl der kirchl. Ehen massiv einbrechen.
(Daher glaube ich auch nicht an so eine Direktive in einem Bistum bei uns).

Ach ja, der dortige Bischof heißt natürlich: Jesús.