Kann man nach dem eigenen Tod noch gut handeln?

Der Titel mag etwas seltsam klingen - und es ist keine Geisterfrage. Es geht auch nicht um die katholische Überzeugung, daß Verstorbene für uns beim Herrn Fürbitte einlegen können - was durchaus gut ist.

Nein, es geht um die Frage, ob eine Handlung, die erst nach dem eigenen Tod ausgeführt wird, ein Akt der Nächstenliebe sein kann.

Kann es ein Akt der Nächstenliebe sein, das eigene Hab und Gut an Bedürftige zu verschenken, aber wohlgemerkt erst nach dem eigenen Tod?

Die Kirche sagt - was ich ehrlich gesagt nicht verstehe - daß so etwas ginge, und zwar genau genommen bei der Organspende.

Der Weltkatechismus (Katechismus der Katholischen Kirche, abgekürzt KKK) schreibt in Art. 2296 (nach der editio typica, die steht aber nicht im Netz!):

Die Organverpflanzung entspricht dem sittlichen Gesetz, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Organspende nach dem Tod ist eine edle und verdienstvolle Tat, sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden. Sie ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Zudem ist es sittlich unzulässig, die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod anderer Menschen hinausgezögert würde.

Im 2. Band des Erwachsenenkatechismus der Kirche in Deutschland heißt es (Kap. 5.4):

Die christlichen Kirchen sehen insgesamt in der Organspende eine Möglichkeit, über den Tod hinaus Nächstenliebe zu praktizieren, […]

Geht so etwas? Nach dem Tod Nächstenliebe praktizieren, nach dem Tod sich noch Verdienste “erwerben”? Es ist ja nicht “über den Tod hinaus”, da es erst nach dem Tod beginnt (so zumindest laut Hirntod-Definition, die ich persönlich aber aus verschiedenen Gründen ablehne).

Und da der Leichnam des Menschen nach dem Tod ja nicht mehr als Mensch als Leib-Seele-Einheit existiert, ist dieser Akt ja auch nicht mehr dem Menschen zuzurechnen, oder?





2 Kommentare zu “ Kann man nach dem eigenen Tod noch gut handeln?”

  1. Juergen meint:


    Die Webseite von Juergen

    »Donatio organorum post mortem est actus nobilis et meritorius atque alliciendus tamquam generosae solidarietatis manifestatio.«

    Interpretationsversuch:

    »…sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden.« — Seltsame “Übersetzung” - woll?

    Nach dem Tod tut der Tote im Fall der Organspende ja gar nichts. Da tun andere was mit der Leiche. Insofern kann der Verstorbene selbst auch nichts mehr “erwerben”.

    Vor dem Tod hat aber der später verstorbene was getan: Seine Zustimmung zur Organtransplantation gegeben.
    Er hat also die Möglichkeit zur “guten Tat” geschaffen. Das Schaffen der Möglichkeit in Verbindung mit der Tat eines anderen nach dem Tod wäre dann etwas verdienstvolles, wobei dann die Verdienste eben von der Tat eines anderen abhängen, der “im Auftrag” des Verstorbenen nach seinem Tod handelt.

    Wie gesagt: nur ein Interpretationsversuch…

  2. Ralf meint:


    Die Webseite von Ralf

    Ja, Jürgen so sehe ich es auch - da die Handlung nach dem Tod nicht mehr (bspw.) meine ist, kann ich auch nichts mehr “erwerben”.
    Das ist m.E. nach auch die klassische Sicht der Theologie. Insofern halte ich die Aussagen der Katechismen schon für arg irreführend.


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