Haben angefangen

Endlich ist es soweit - die Bischöfe der Kirche Jesu Christi in Deutschland (klingt schön, oder?) haben sich dazu entschlossen, das kirchliche Arbeitsrecht ihrer eigenen Soziallehre anzupassen (Mitwirkung von Gewerkschaften!) und bspw. die Wiederheirat (nach Scheidung) einer katholischen Küchenmitarbeiterin in einem Krankenhaus oder die “eingetragene Lebensgemeinschaft” eines homosexuellen Pförtners nicht mehr als automatischen Kündigungsgrund zuzulassen.

Jetzt mal ehrlich: wie kann man da nicht an Wunder glauben?

Es gibt Städte in Deutschland, da sind alle (in Worten: ausnahmslos alle) Krankenhäuser kirchlich, so bspw. in Trier. Es gibt eines in evangelischer Trägerschaft, der Rest in katholischer. wenn das ev. gerade keine Stelle frei hat, dann mußte man als wiederverheirateter Katholik entweder vorher evangelisch werden oder woanders hinziehen, wenn man an so einem Haus arbeiten wollte. Daß das vollkommen absurd ist, sollte klar sein.

Der “Dritte Weg” der Tariffindung ist leider immer noch in Kraft, das heißt die Soziallehre der Kirche, die auch Streiks zuläßt, ist innerkirchlich noch nicht so wirklich umgesetzt, aber das soll ja in anderen Bereichen der kirchlichen Lehre auch so sein (…)

Es ist ein Anfang, un den Unterschied in trockenem Juristendeutsch findet man hier: http://www.katholisch.de/de/katholisch/themen/kirche_2/150505_arbeitsrecht_vergleich_grundordnungen.php





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