Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) schreibt im Art. 1560:
Als Stellvertreter Christi hat jeder Bischof das Hirtenamt über die ihm anvertraute Teilkirche inne; gleichzeitig aber obliegt ihm die Sorge für alle Teilkirchen, die er zusammen mit allen seinen Brüdern im Episkopat kollegial auszuüben hat.
Das nur mal kurz für die, die meinen, daß nur der Papst Stellvertreter Christi sei und man sich seinen zuständigen Bischof innerlich aussuchen könne (es soll ja solche geben …) - aber auch für mich, weil ich gar nicht wußte, daß die ostkirchliche Sicht des Bischofsamtes auch die der Westkirche ist.
So schreibt der rumänisch-orthodoxe Metropolit Serafim (von Deutschland und Zentraleuropa) (Quelle):
Nach unserer orthodoxen Lehre vom Bischofsamt ist jeder Bischof ein Bischof der universalen Kirche, auch wenn sein Jurisdiktionsgebiet sich auf ein begrenztes Territorium erstreckt.