Die Impfung gegen die Schweinegrippe ist ja in aller Munde. Neulich, als impfender Arzt (und auch schon selbst geimpft), traf ich auf einen interessanten Umstand: die Landesregierung verstößt gegen eigene Richtlinien (in dem Fall des Bundes).
Nach der sog. TRBA 250 sind seit einigen Monaten nur noch Injektionsnadeln erlaubt, die direkt nach dem injizieren mit einem Schutzdeckel versehen werden könne, z.B. solche:
Das Paket für die Schweinegrippen-Impfung in NRW enthielt aber nur Nadeln ohne Deckel, das Risiko für eine Nadelstichverletzung ist somit wie zuvor erhöht:
Wenn Gesetzesbefolgung Geld kostet, sollen es wohl nur andere machen …