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Entschieden

Heute hat das höchste Staatsorgan der dt. Rechtssprechung den berühmten “Kopftuch-Streit” entschieden: das Bundesverfassungsgericht.

Demnach liegt es in der Entscheidungskompetenz der einzelnen Länder, dafür Regelungen zu treffen - ausschließlich auf Beamte bezogen. Was die Grundsätze zu Staat und Religion angeht, so gibt die Pressemitteilung einen sehr aufschlussreichen Ausschnitt aus dem Urteil (Hervorhebungen von mir):

Die dem Staat gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität ist nicht im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung zu verstehen.

Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Pflichtschule. Christliche Bezüge sind bei der Gestaltung der öffentlichen Schule nicht schlechthin verboten; die Schule muss aber auch für andere weltanschauliche und religiöse Inhalte und Werte offen sein. In dieser Offenheit bewahrt der freiheitliche Staat des Grundgesetzes seine religiöse und weltanschauliche Neutralität. Indem die Beschwerdeführerin durch das Tragen des Kopftuchs in Schule und Unterricht die Freiheit in Anspruch nimmt, ihre Glaubensüberzeugung zu zeigen, wird die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler, nämlich kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzubleiben, berührt. In einer Gesellschaft mit unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen gibt es allerdings kein Recht darauf, von Bekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen eines fremden Glaubens verschont zu bleiben.

Man kann verstehen, dass ich daher das Urteil sehr begrüße, zumal es den bis dato kränkelnden Föderalismus unterstützt.

Die ebenfalls in der Pressemitteilung berichtete Stellungnahme des Minderheitsvotums (3 gegen 5) sieht die Lage deswegen anders, weil es sich um eine angehende Beamtin handelt. Im Zuge des zunehmenden Angestelltenverhältnisses bei Lehrern wird wohl auch dies an Bedeutung verlieren.





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