Keine Frage

Es erscheint mir nur eine Frage der Zeit zu sein, bis auch wir hierzulande die aktive Sterbehilfe zulassen werden. Ärzte werden sich genug finden, daran zweifle ich nicht.

Es ist auch nur die logische Weiterführung des Gedankens der Verfügungsgewalt. Eigentlich hatte man da vor vielen Jahren den zweiten vor dem ersten Schritt gemacht. Denn wer über anderes Leben entscheiden darf und wenn eine Güterabwägung mit dem Ergebnis Töten anderen Lebens respektiert und nicht geahndet wird (Abtreibung), dann muß dies ja schon zwangsläufig für das eigene Leben gelten dürfen.

Der Gesetzgeber sieht natürlich auch den direkten Zusammenhang: §218 behandelt bekanntermaßen die Tötung ungeborenen Lebens, §216 die Tötung auf Verlangen. Und da es §217 nicht mehr gibt, ist dazwischen nichts.

Ach ja, als kleines politisch unkorrektes Memorandum verweise ich auf diesen Satz aus dieser Quelle:

“We have no doubt that Karl Brandt - as he himself testified - is a sincere believer in the administration of euthanasia to persons hopelessly ill, whose lives are burdensome to themselves and an expense to the state or to their families.”





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