Wie angekündigt jetzt der abschließende Teil zum Konzil von Chalcedon, der heute noch Schatten wirft. Es geht hierbei nicht um die Fraktionen Katholisch-orthodox versus alt-orientalisch, sondern grob gesagt um Ost versus West.
Das Stichwort lautet “Canon 28″.
Jedes altkirchliche Konzil hat als Beschlußsammlung die bereits erwähnten Canones herausgegeben, sie sind das eigentliche Ergebnis des Konzils. Der Canon 28 besagt nun, daß der Bischofssitz von Konstantinopel nicht nur wie zuvor beim Ersten Konzil in Konstantinopel im Jahr 381 festgelegt an zweiter Stelle hinter Rom stünde, sondern gleichauf mit Rom den ersten Platz sozusagen teilt. Begründung war der Umstand, daß Konstantinopel jetzt (durch den Sitz des Kaisers) das neue Rom sei.
Jetzt ist es aber so, daß die päpstlichen Gesandten, die sog. Legaten, während der Abstimmung über diesen Canon überhaupt nicht mehr anwesend waren - es handelt sich also um einen Canon ohne päpstliche Teilnahme. Die Legaten haben die Zustimmung auch nachträglich verweigert, ebenso Papst Leo der Große. Es ist in meinen Augen vollkommen nachzuvollziehen, daß sich die Position eines Bischofssitzes nicht an den politischen und somit zeitlichen Machtverhältnissen orientieren darf. Der Apostolische Stuhl war und ist immer nur Rom (das im letzten Beitrag genannte Buch von Horn zeigt viele Quellen auf, die diese Sichtweise auch für den Osten bestätigen), durch den Kaisersitz in Konstantinopel hat auch der dortige Bischof keinen Anteil daran erhalten.
Aus diesem Grund hat Papst Leo das Konzil als ganzes mehrere Jahre überhaupt nicht akzeptiert, erst durch Beknieung durch Kaiser und Bischöfe tat er es dann doch, allerdings ohne den Canon 28. Der wurde im Westen nie akzeptiert.
Okay, soweit so gut. Es gab schon immer - um der Mär von der ach so geeinten Kirche im Ersten Jahrtausend ein Ende zu bereiten - Konzile der einen Region, die in der anderen nicht anerkannt wurden, so bspw. die Synode (Konzil ist nur das latein. Wort für Synode) von Elvira im heutigen Spanien (in der Nähe von Granada) aus dem 4. Jh. Wer schon immer mal wissen wollte, wann der Sabbat als kirchlicher Feiertag zugunsten des Sonntags offiziell abgeschafft wurde - hier war’s (was auch weltweit Einzug hielt). Diese unterschiedliche Tradition der Konzilsinterpretationen in Ost und West, meines Erachtens eines der spannendsten katholisch-orthodoxen ökumenischen Themen, ist aber später noch einen eigenen Beitrag wert.
Also zurück zum Canon 28. Entscheidend jetzt für die weitere Beurteilung dieses Canons ist es, wie die Kirche mit ihm umgegangen ist. Er ist überliefert, das ja. Aber: er findet sich in den ersten Jahrhunderten nach diesem Konzil in keiner kirchlichen(!) Canonsammlung, weder des Westens noch des Ostens! Selbst ein Patriarch von Konstantinopel wie der in der Orthodoxie als heilig hochverehrte Johannes Scholasticus, der über 100 Jahre nach dem Konzil von Chalcedon eine epochale Sammlung des kanonischen(!) Rechts editierte, führt diesen Canon nicht auf, obowhl doch gerade er davon profitiert hätte.
Nein, wenn der Papst in Rom als Inhaber des alleinigen Apostolischen Stuhls einen Canon nicht mitträgt, gilt er als nicht mehr verbindlich für die Kirche, so war damals die übliche Vorgehensweise.
Erst als das Schisma immer deutlicher wurde, wurde dieser Canon plötzlich hervorgeholt und findet sich als Streitpunkt bis heute auf dem Tablett.
Soweit zu diesem Konzil - und hier beende ich mal die kleine Reihe über die Kathedra Petri.
Braut des Lammes meint:
24. February 2011Die Webseite von Braut des Lammes
Das war alles sehr interessant, danke dir.
Pax et bonum » Das Papsttum ist absolutes Gottvertrauen meint:
31. October 2011Die Webseite von Pax et bonum » Das Papsttum ist absolutes Gottvertrauen
[…] Ich hatte ja schon mal etwas zur historischen Bezügen des Papsttums aufgezeigt (1, 2, 3). […]