Sprengstoff III

Dies Domini. Gaudete!

Nach vielen Jahren ein kleiner neuer Beitrag (hier der letzte Teil), allerdings mehr für die Kirche selbst, die hierzulande offensichtlich selbst Probleme mit der Kirchenlehre hat, nicht nur in den altbekannten Themen Liturgie und “unverkürzte Lehre”, sondern auch in der Katholischen Soziallehre.

Ich weiß nicht, wie weit es allgemein bekannt ist, aber das vom hiesigen Bunderverfassungsgericht genehmigte kirchliche Arbeitsrecht (in katholischer und evangelischer Ausprägung) verbietet den Streik als Mittel des Arbeitskampfes.

Die Kirche selbst sagt dazu:

Wo der Gegensatz wirtschaftlicher oder sozialer Interessen zu kämpferischen Auseinandersetzungen zu führen droht, müssen alle Bemühungen dahin zielen, eine friedliche Lösung zu finden. An erster Stelle muß immer die ehrliche Aussprache der Beteiligten stehen. Nichtsdestoweniger wird auch unter den heutigen Verhältnissen der Streik, wenn auch nur als letzter Behelf, unentbehrlich bleiben, um Rechte der Arbeiter zu verteidigen oder berechtigte Forderungen durchzusetzen. So schnell als möglich muß dann aber versucht werden, den Weg zur Wiederaufnahme von Verhandlungen und gemeinsamen Überlegungen über eine Verständigung zu finden.
(Gaudium et Spes, Nr. 68)

Streik ist sittlich berechtigt, wenn er ein unvermeidliches, ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt. Er wird sittlich unannehmbar, wenn er von Gewalttätigkeiten begleitet ist oder wenn man mit ihm Ziele verfolgt, die nicht direkt mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen oder die dem Gemeinwohl widersprechen.
(KKK, Nr. 2435)

In Deutschland untersagt die Kirche ihren Mitarbeitern ein Recht, das sie offiziell den Menschen zuspricht!

Wie säge ich an meiner eigenen Glaubwürdigkeit…





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