Veröffentlicht am Monday, 20. April 2009, 22:26
Ich bin ein Verfechter der Freien Meinungsäußerung. Und zwar der absoluten freien Meinungsäußerung, d.h. ich plädiere auch für die freie Rede von solchen Sachen, selbst wenn sie historischer Unsinn oder absichtlich gelogen sind, die in Deutschland unter Strafe stehen. Jeder darf alles sagen dürfen, solange er nicht eine andere Person in ihren Freiheitsrechten beschneidet. Dabei geht es konkret um Freiheitsrechte, nicht um persönliche Befindlichkeiten. Ich sehe da auch Beleidigungen sehr gelassen, sie sagen ja immer mehr über den aus, der sie von sich gibt als über den Adressaten (auch Gotteslästerung würde ich natürlich nie bestrafen wollen, bin auch gegen Parteienverbote von links wie rechts etc. - mir wird hierzulande eh zuviel verboten).
Daß ich damit keine 100%ige Deckung des bundesdt. Verständnisses von Meinungsfreiheit habe, sondern eher einen weiteren Freiheitsbegriff bevorzuge, ist mir bekannt.
Hier noch einmal der grundlegende Artikel unserer Verfassung:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Es gibt einen Abgeordneten meiner Bischofsstadt, der insbesondere dann immer aufspringt und zum Gegenangriff bläst, wenn die sexuelle Orientierung, die er selber hat, hinterfragt wird (also nicht seine persönlich, sondern generell). Er fühlt sich dann schon angegriffen.
Die Rede ist von Volker Beck, der hier gegen den geplanten “6. Internationalen Kongress für Psychotherapie und Seelsorge” vom 20. bis 24. Mai 2009 in Marburg agiert. Er hat natürlich ebenso das Recht auf freie Meinungsäußerung wie die Teilnehmer des Kongresses, aber problematisch wird es, wenn durch politischen Druck folgender Satz des Grundgesetzes mißachtet wird (siehe oben):
Eine Zensur findet nicht statt.
Es ist eben so eine Sache mit der “persönlichen Ehre”, die das Recht auf Meinungsäußerung begrenzt. Wer sich seiner eher sicher ist, den juckt das weniger, es sei denn, er fühlt sich zum Verteidiger berufen (ohne Auftrag).
Ich habe vor Jahren schon mal als erster eine Karfreitagsliturgie verlassen und durfte mir dann (ich war der einzige draußen vor der Kirche) ein “Scheiß Christen!” anhören,welches ein vorbeigehender dunkel gekleideter Herr deutlich artikultierte (und wie gesagt nur mich meinen konnte). Ja meine Herren, dem Mann das zu verbieten, war so ziemlich mein letzter Gedanke.
Also, Boykottaufrufe sind immer okay, Unterschriftenlisten sind immer okay (hier kann man für die Freiheit dieses Kongresses online unterschreiben). Aber politischer Druck, Drohungen (natürlich auch wenn sie gegen Künstler gerichtet sind, die christliche Symbole verunglimpfen, wie bspw. mit einem Frosch am Kreuz wie in Südtirol) oder gar Gewalt ist immer abzulehnen.
Alle Seiten müssen da mal ein wenig abrüsten, juristisch wie verbal.
Abgesehen davon, daß wir Christen uns freuen sollen, wenn wir wegen unseres Glaubens beledigt werden - man darf sich wehren, klar. Aber das Wie ist entscheidend.
(Und das Volker Beck seine Menschenrechtsarbeit im Bundestagsausschuß insgesamt eher selektiv zu betreiben scheint, sei nur noch mal so eingeworfen …)